AGB´s
Diese Allgemeine Liefer- und Verkaufsbedingungen (ALVB) finden nur im Geschäftsverkehr mit Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichem Sondervermögen Anwendung.§1 Ausschließliche Geltung
Unsere ALVB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
§2 Preise
Alle Preise sind Netto-Preise. Sie gelten ab Werk ohne Fracht, Versandkosten und Verpackung.
§3 Verzug, Kostenfreie Zahlung
Unsere Forderungen sind nach 30 Tagen fällig. Verzug tritt 31 Tage nach Zugang der Rechnung oder einer Zahlungsaufstellung ein, spätestens jedoch 31 Tage nach Übergabe der Werkstücke an den Auftraggeber. Einer Mahnung bedarf es nicht.Zahlungen sind kostenfrei auf das in der Rechnung oder der Zahlungsaufstellung angegebene Konto zu leisten.
§4 Versendung, Gefahrübergang
Eine Versendung erfolgt nur auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers. Dies gilt auch für eine Versicherung.Mit Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Versendung beauftragte Person oder Anstalt geht die Gefahr über. Besondere Anweisungen des Auftraggebers über die Art der Versendung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§5 Gewährleistung
Der Auftraggeber hat die Ware unmittelbar nach Erhalt zu überprüfen. Zeigt sich hierbei ein Mangel, ist dieser unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt die unverzügliche Anzeige, gilt die Ware als mangelfrei es sei denn, der Mangel konnte bei der Überprüfung nicht festgestellt werden. Zeigt sich später ein Mangel, ist dieser ebenfalls unverzüglich anzuzeigen, andernfalls gilt die Ware auch im Hinblick auf diesen Mangel alsMangelfrei.Uns ist bei Mängelanzeigen Gelegenheit zur Überprüfung der Beanstandung zu geben.Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt durch uns, soweit möglich, eine kostenlose Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist. Wir können die Nacherfüllung verweigern, solange der Auftragsgeber seine Zahlungsverpflichtung nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil unserer Leistung entspricht.
§6 Haftung
Unsere Haftung ist beschränkt auf vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden.Bei auftretenden Mängel, die auf die Beistellung von nicht zeichnungsgerecht vorgefertigten Teilen zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Haftung. Bei Auswärtsbearbeitung (z.B. Wärmebehandlung) haften wir nur im Umfang der Haftung der entsprechenden Betriebe (Unterlieferant).
§7 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller uns zustehenden Forderungen gegenüber dem Auftraggeber unser Eigentum.Eine Verarbeitung oder Umbildung der zu übertragenden Sachen wird stets für uns vorgenommen. Ist bei einer Verbindung, Vermischung oder Vermengung einer andere Sache als Hauptsache anzusehen, verpflichtet sich der Auftragsgeber bereits jetzt, uns an dieser Sache anteilsmäßig unbelastetes Miteigentum zu übertragen.Der Auftraggeber ist bis auf schriftliche Widerruf berechtigt, die unter Abs. 1 und 2 genannten Sachen im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern. Erfolgt eine Veräußerung vor der vollständigen Erfüllung aller uns zustehenden Forderungen gegenüber dem Auftraggeber, tritt dieser bereits jetzt sämtliche Forderungen aus der Veräußerung an uns ab. Der Auftraggeber ist bis auf schriftlichen Widerruf zur Erziehung dieser Forderungen ermächtigt. Der Widerruf kann nach pflichtgemäßem Ermessen durch uns erfolgen, wenn der Auftraggeber mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber in Verzug gerät.Auf Verlangen des Auftraggebers geben wir von uns auszuwählende Sicherheiten insoweit frei, als der Wert unserer Sicherheiten den Nennwert der zu sichernden Forderungen um mehr als 25% übersteigt.
§8 Besondere Bedingungen bei Schleif- und sonstige Lohnarbeiten
Die Anlieferung sowie die Rücklieferung von Werkstücken erfolgt auf Kosten und Risiko des Bestellers. Mit der Versendung geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch dann, wenn frachtfrei geliefert wird. Die Bearbeitungskosten werden, soweit es sich um Kleinstmengen handelt, nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Wenn Schleifteile mit Maßfehlern in den Aufnahmemaßen angeliefert werden, behalten wir uns das Recht vor, die Teile entweder zur Nacharbeit zurückzusenden oder diese auf Wunsch gegen Berechnung nachzuarbeiten, falls dies in unserem Betrieb möglich ist. Das Risiko für Fertigungsausschuss muss vom Besteller getragen werden. Falls infolge schlechter Vorarbeit oder Materialfehler an den zu verarbeitenden Teilen Bruch des Werkzeuges entsteht, so gehen diese Kosten ebenfalls zu Lasten des Bestellers.Sollten infolge eines Arbeitsfehlers bei Lohnarbeiten vom Auftraggeber beigestellte Werkstücke unbrauchbar werden, haften wir – ausgenommen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – nur für die von uns ausgeführte Arbeit. Die Gewährleistung erfolgt durch Nachbesserung in der Weise, dass wir die gleiche Bearbeitung noch einmal ohne Berechnung durchführen, wenn uns neue Werkstücke angeliefert werden.
Unsere Haftung ist – ausgenommen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – auf die Höhe der in Rechnung gestellten Lohnkosten beschränkt.
Die von uns bearbeiteten Teile werden vor dem Verlassen unseres Hauses durch Stichproben geprüft. Eine weitergehende Prüfung erfolgt nur auf Grund besonderer Vereinbarung und gegen Berechnung der Mehrkosten. Diese Ausgangsprüfung entbindet den Auftraggeber (Empfänger des Gutes) nicht von seiner Verpflichtung zur Eingangsprüfung.
§9 Obliegenheiten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns einwandfreie Halbfertigfabrikate, entsprechend den in den Zeichnungen und sonstigen Spezifikationen festgelegten technischen Daten zu liefern sowie Angaben über den zu bearbeitenden Werkstoff zu machen. Zu Rückfragen sind wir nicht verpflichtet.
§10 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand ist das für den Sitz unseres Unternehmens zuständige Amtsgericht. Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.